Die Neuregelung der BGR 191 schreibt vor, dass orthopädische Einlagen und orthopädische Schuhzurichtungen wie Verkürzungsausgleiche, Abrollsohlen oder Seitenranderhöhungen nur in Sicherheitsschuhen mit einer gültigen Baumusterprüfung getragen bezw. angebracht werden dürfen.
Informieren Sie sich deshalb vor dem Kauf, ob das angebotenen Modell für solche Veränderungen zugelassen ist.
Als Orthopädie- Schuhtechnik - Betrieb besitzen wir die Zulassung für die meisten gängigen Fabrikate und Modelle um solche Veränderungen durchzufuhren.
Wir informieren und beraten Sie gerne.